Lebensmittelabfälle gehören nicht in das Abwassersystem eines Schiffes, nicht nur in Bezug auf die Effizienz des Systems, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Der Umgang mit Lebensmittelabfällen ist aus guten Gründen streng geregelt, und sie mit Hilfe des Abwassersystems verschwinden zu lassen, ist bestenfalls eine Nichteinhaltung. Die Entsorgung von Schiffsabwässern, die mit Lebensmittelabfällen vermischt sind, an Land verstößt gegen nationale Vorschriften zur biologischen Sicherheit und stellt eine potenzielle Biogefährdung für die lokalen Gemeinden und die Umwelt dar. Das Vermischen von Lebensmittelabfällen mit Abwasser an Bord eines Schiffes verstößt bereits gegen Anhang V der MARPOL-Konvention als solche.
Lebensmittelabfälle können sowohl Pflanzenschädlinge als auch Vieh- und Geflügelkrankheiten wie Schweinepest, Tollwut, Maul- und Klauenseuche oder Vogelgrippe verbreiten. Einige Länder haben strenge Biosicherheitsvorschriften, die in die Zuständigkeit der nationalen Landwirtschaftsbehörden fallen, während in anderen Ländern Ad-hoc-Maßnahmen gelten.
Kurz gesagt, diese Vorschriften verlangen, dass Lebensmittelabfälle entweder ins Meer jenseits von 3 nm oder 12 nm vom nächstgelegenen Land ins Meer eingeleitet oder zur Entsorgung in die zugelassenen Anlagen verbracht werden. In der Zwischenzeit müssen sie so behandelt werden, dass sie auslaufsicher sind.
Anhang V des MARPOL-Übereinkommens der IMO lässt drei Wege für die Lebensmittelabfälle eines Schiffes zu: ins Meer (jenseits von 3 oder 12 nm vom nächsten Land entfernt), zu einer Verbrennungsanlage an Bord und zu den Hafenauffangeinrichtungen. Der tatsächliche Entsorgungsweg muss in einem “Garbage Record Book” festgehalten werden.
Auf vielen Schiffen werden die Lebensmittelabfälle und ihre Derivate jedoch ganz oder teilweise in das Grauwassersystem geleitet, wo sie spurlos verschwinden. Die technischen Standards einiger Klassifikationsgesellschaften lassen es zu, dass Lebensmittelabfälle statt in einen Fäkalientank, wie in Abschnitt 2.9.2 des MEPC.259(71) vorgesehen, in die Abwasserkläranlage geschickt werden. Solche Standards schaffen eine weitere Nichtkonformität, weil die Abwasserkläranlage nicht zu den drei erlaubten Entsorgungswegen im Garbage Record Book gehört, das vom Schiffskapitän ausgefüllt und unterzeichnet wird.
Das nachstehende Diagramm veranschaulicht das Ausmaß potenzieller Nichtkonformitäten, wobei ein Lebensmittelabfallentsorger als eines von vielen möglichen Beispielen betrachtet wird.
Lebensmittelabfälle, die von der linken oberen Ecke des Diagramms in das System gelangen, kommen niemals aus dem System heraus; sie verschwinden einfach. Verfolgt man die Linien zu den Hafenauffangeinrichtungen (PRF), wird deutlich, wie Lebensmittelabfälle getarnt an Land gelangen und den “zugelassenen Einrichtungen”, die von den lokalen Biosicherheitsvorschriften vorgesehen sind, entgehen. Von dort können sie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen landen und Biosicherheitsrisiken mit sich bringen.
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