Certificates for sewage treatment plants: How to

ZERTIFIZIERUNG OHNE KONFORMITÄT: WIE MAN NICHTKONFORMITÄTEN UND „ZAUBERKÄSTEN“ ERKENNT

Die Zertifizierung von Abwasseraufbereitungsanlagen ohne Konformität zu den geltenden Bestimmungen ist ein echtes Problem, da der Zertifizierungsprozess nicht immer den geforderten Standards entspricht. So bedauerlich das auch ist, es ist eine Tatsache. Wir werfen einen genaueren Blick auf das Problem und zeigen, wie sie erkennen, ob eine Anlage ihr Zertifikat zu Recht trägt oder nicht.

Viele Schiffe verfügen über eine Abwasserbehandlungsanlage, die nach den miteinander zusammenhängenden Vorschriften wie den MEPC-Richtlinien der IMO (IMO-Zertifikate), der EU Richtlinie über Schiffsausrüstung (EU-MED-Zertifikate) und dem Code of Federal Regulations (CFR) der USA (USCG-Zertifikate), die nicht zu den Unterzeichnern der IMO Abwasserregulierung gehören, zugelassen ist. Die Genehmigungsbehörden sind die Gatekeeper, die für die Prüfung und Bewertung der in Frage kommenden Technologien mit verschiedenen Merkmalen und Ansprüchen verantwortlich sind. Eine erfolgreich typgenehmigte Kläranlage ist die Basis für eine Reihe von Modellen mit den gleichen Konstruktionsprinzipien, die verschiedene Behandlungskapazitäten abdecken.

Es werden jedoch einige Kläranlagen auf dem Markt angeboten, die trotz offensichtlicher Nichtkonformitäten oder sogar wissenschaftlicher Unmöglichkeiten nach den aktuellen Standards der IMO MEPC.227(64) und/oder der US-Norm 33 CFR 159 zertifiziert sind. Schiffseigner und -betreiber sollten sich dieser Tatsache bewusst sein. Eine Kläranlage an Bord zu haben, die nicht nur zertifiziert ist, sondern die auch tatsächlich den Vorschriften entspricht und die Leistung den Vorschriften entsprechend erbringt, kann ihnen viel Ärger ersparen, wenn ihre Ausrüstung zur Vermeidung von Umweltverschmutzung von den Behörden inspiziert und getestet wird.

Nichtkonformitäten und “Zauberkasten”-Probleme treten in diesen vier Bereichen auf:

  • Handhabung von Klärschlamm
  • Verwendung von Chlor
  • Rezirkulation
  • Behandlung von Grauwasser

Die gute Nachricht ist, dass es relativ einfach ist, festzustellen, ob eine bestimmte Anlage gegen die Regeln verstößt. Wenn Sie die folgenden vier Fragen stellen, kommen Sie direkt zum Kern der Sache.

FRAGE 1:
WAS PASSIERT MIT DEM SCHLAMM?

Eine Kläranlage, die angeblich keinen Schlamm produziert, ist das klassische Beispiel dafür, was wir eine “Zauberkiste” nennen. Das ist nicht nur eine Zertifizierung ohne Konformität, es ist eine wissenschaftliche Unmöglichkeit, da Schlamm ein unvermeidliches Nebenprodukt der Abwasserbehandlung ist (weiterführender Artikel hier). Diese Zauberkisten verfügen nicht über Technologien, den beim Klärvorgang entstehenden Schlamm zu separieren. Sie können nicht funktionieren, egal wie gut sie betrieben werden. Die Identifizierung des Zauberkastens ist einfach: Prüfen Sie, ob es Hinweise und Vorkehrungen zur Entschlammung gibt, z.B. ob ein spezieller Schlammspeichertank erforderlich ist.

FRAGE 2:
WENN CHLOR ZUR DESINFEKTION VERWENDET WIRD, GIBT ES EINEN SPEZIELLEN ENTCHLORUNGSSCHRITT?

Chlor kann bei der Desinfektion von biologisch behandeltem Abwasser wirksam sein. Um jedoch den Restchlorgrenzwert von 0,5 mg/l zu erreichen, ist ein Entchlorungsschritt erforderlich. Viele Kläranlagen sind jedoch ohne Entchlorung zertifiziert worden – eine weitere wissenschaftliche Unmöglichkeit angesichts der erforderlichen Dosierung und der kurzen Kontaktzeit (weiterführender Artikel hier). Zur Identifizierung dieses „Zauberkastens“ ist zu prüfen, ob im Behandlungsprozess eine Entchlorung vorgesehen ist.

FRAGE 3:
MUSS DER SCHLAMM WIEDER IN DEN SPEISETANK ZURÜCKGEFÜHRT WERDEN?

Die Rückführung von Klärschlamm zurück in den Zulauf einer Kläranlage ist in der Richtlinie für Typgenehmigungsprüfungen ausdrücklich verboten (siehe IMO MEPC.227(64) Paragraph 5.2.1 und 5.2.3 und Abbildung 1 und 33 CFR 159.121 Paragraph (c) und (d). Weiterführender Artikel hier). Sie kann die Behandlungskapazität künstlich aufblähen und durch das Ersetzen von Rohabwasser durch Klärschlamm, der bereits den Behandlungsprozess durchlaufen hat, die herausfordernden Eigenschaften von Rohabwasser drastisch reduzieren. Um solche Nichtkonformitäten zu erkennen, fragen Sie, ob der Klärschlamm in den Speisetank der Kläranlage zurückgeführt werden muss.

FRAGE 4:
WIRD DAS GRAUWASSER DER LETZTEN REINIGUNGSSTUFE DER KLÄRANLAGEN ZUGEFÜHRT?

Aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ist es sehr sinnvoll, Grauwasser zusammen mit Schwarzwasser in einem Prozess zu behandeln. Wenn dies geschehen soll, führt es zwangsläufig zu einer Kläranlage mit höherer Behandlungskapazität und größeren Abmessungen, um die zusätzliche Abwassermenge aufzunehmen. In einigen wenigen Fällen wurden jedoch auch Kläranlagen zertifiziert, bei denen das Grauwasser an die letzte Stufe der Abwasserdesinfektion angeschlossen ist. Dies macht die Desinfektionsstufe nicht nur wirkungslos, was zu einer schlechten Leistung der gesamten Anlage führt, sondern stellt auch eine Nichtkonformität dar (weiterführender Artikel hier). IMO MEPC.227(64) führte einen Verdünnungsausgleichsfaktor ein mit der Absicht, Kläranlagen, die Verdünnung (z.B. mit Meerwasser) als “Behandlungsprinzip” anwenden, auszuschließen. Dieser Faktor Qi/Qe =1 bedeutet, dass das Einlaufvolumen zur Anlage dem Auslaufvolumen aus der Anlage entsprechen muss. Wenn Grauwasser der Kläranlage erst hinter dem Einlaufpunkt Qi zugeführt wird, dann ist der Faktor Qi/Qe <1. Diese Zertifizierung ohne Konformität zu erkennen ist einfach: Wenn die Kläranlage das Grauwasser behandelt, es aber nicht zu Beginn des Klärprozesses erhält, ist dies ein Verstoß gegen die Regeln.

ZUSAMMENFASSUNG

Seien Sie kritisch! Zertifizierung von Abwasseranlagen ohne Konformität mit den Regen kommt häufiger vor als man annehmen möchte. Es ist zwar sehr bedauerlich, dass man einem IMO-, MED- oder USCG-Zertifikat nicht blind vertrauen kann, aber es ist ziemlich einfach zu überprüfen, ob eine Kläranlage ihr Zertifikat zu Recht trägt oder ob sie gar nicht erst hätte zertifiziert werden dürfen. Betrachtet man die Kosten, die den Schiffs-Eignern und -Betreibern auferlegt werden können, wenn Anlagen offizielle Tests im realen Betrieb nicht bestehen, bleiben nur wenige Argumente für die Installation einer solchen Anlage, so klein oder günstig sie auch sein mag.